HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN



KANN ICH ALS ARBEITGEBER ALLEN MITARBEITERN JOBPHONE ANBIETEN?
Ja, das geht! Es ist jedoch zu beachten, dass bei geringfügig Beschäftigten, sowie bei Arbeitnehmern, die Mindestlohn erhalten, der Vertrag aus dem Nettoentgelt gebucht werden muss. Bei diesen Mitarbeitern kann keine Entgeltumwandlung durchgeführt werden.



WIE KANN ICH MEINE MITARBEITER ÜBER JOBPHONE INFORMIEREN?
Wir stellen dem Arbeitgeber digitale Informationen zur Weiterleitung an die Mitarbeiter zur Verfügung. Die weitere Beratung der Mitarbeiter erfolgt dann über unser individuelles Firmen-Portal.



WOHER ERHALTE ICH DIE RELEVANTEN VERTRAGSDOKUMENTE FÜR MEINE MITARBEITER?
Jobphone erstellt auf Wunsch für jeden teilnehmenden Mitarbeiter die arbeitsvertragliche Vereinbarung, sowie das Übergabeprotokoll und stellt dies digital zur Verfügung.



GIBT ES BEI DEN SMARTPHONES/TABLETS EINE ZUZAHLUNG?
Die einmalige Zuzahlung variiert und hängt vom jeweiligen Gerät ab. Durch unseren eigenen Rahmenvertrag gibt es die TOP-Geräte häufig schon ab 1,00 Euro. Einmalige Zuzahlungen können über die Entgeltumwandlung vom Mitarbeiter verrechnet werden, wodurch der Mitarbeiter zusätzliche Vorteile gegenüber einem herkömmlichen Kauf hat.



WIE HOCH SIND DIE KOSTEN FÜR MICH ALS ARBEITGEBER PRO VERTRAG IM MONAT?

Durch die Gehaltsumwandlung des Mitarbeiters hast du keine Kosten zu tragen, kannst aber deinen Mitarbeiter zusätzlich incentivieren/fördern.


Können Mitarbeiter auch mehrere Verträge über den Arbeitgeber beziehen?
Ja, das geht! Wichtig ist hierbei zu beachten, dass sich die Wandlungssumme für den Arbeitnehmer erhöht.


KÖNNEN DIE MITARBEITER KOSTENPFLICHTIGE SONDERRUFNUMMERN ODER APPS NUTZEN UND SOMIT DIE BETRIEBLICHEN KOSTEN IN DIE HÖHE TREIBEN?
Nein! Alle kostenpflichtigen Sonderrufnummern werden gesperrt! Kostenpflichtige Apps können in gewohntem Umfang installiert und genutzt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Zahlungsmethode „mobiles Bezahlen“ nicht Bestandteil des Tarifs ist und somit auch nicht die Mobilfunkrechnung belasten kann. Kosten, die außerhalb der 360° Europaflat produziert werden, werden gemäß Nutzungsvereinbarung vom Mitarbeiter übernommen.



WAS IST ZU BEACHTEN, WENN MITARBEITER LÄNGER ALS SECHS WOCHEN KRANK SIND ODER IN ELTERNZEIT GEHEN?
Bei Krankheit länger als sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse. Statt der Lohnfortzahlung bekommt der Mitarbeiter nun Krankengeld. In dieser Zeit dürfen somit auch keine Gehaltsumwandlungen zugunsten des Smartphones stattfinden. Das Gleiche gilt auch bei Elternzeit. Eine Vertragsübernahme ist jederzeit durch den Mitarbeiter möglich.



WAS PASSIERT MIT DEM VERTRAG UND DEM SMARTPHONE, WENN DER MITARBEITER DAS UNTERNEHMEN AUF EIGENEN WUNSCH VERLÄSST?
Wir übermitteln dem Mitarbeiter ein Vertragsübernahmeformular und sorgen für den schnellen und reibungslosen Umzug, vorausgesetzt die Bonitätsprüfung beim Netzbetreiber war erfolgreich. Andernfalls bietet unser Rahmenvertrag zusätzliche, effektive Vorteile, sodass keine Fluktuationskosten für den Arbeitgeber entstehen.