HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN


GIBT ES BEI DEN SMARTPHONES/TABLETS EINE ZUZAHLUNG?
Die einmalige Zuzahlung variiert und hängt vom jeweiligen Gerät ab. Durch den exklusiven Rahmenvertrag gibt es TOP-Geräte häufig schon ab 1,00 Euro. Einmalige Zuzahlungen können über die Entgeltumwandlung in deiner Lohnabrechnung verrechnet werden, wodurch du zusätzlich gegenüber einem herkömmlichen Kauf sparst.


MUSS ICH ALS MITARBEITER EINEN VERTRAG UNTERSCHREIBEN?
Nein! Der Arbeitgeber schließt für seine Mitarbeiter unseren exklusiven Rahmenvertrag ab. Du als Mitarbeiter bekommst die Entgeltumwandlung direkt eingerichtet. Ein arbeitsvertragszusatz und ein Übergabeprotokoll sorgen für die rechtliche Basis.



ÄNDERT SICH, WAS BEI MEINER STEUERERKLÄRUNG?
Nein! Wir setzen bewusst auf eine innovative Strategie, durch die du als Mitarbeiter keinerlei Aufwand oder Nachteile hast.



BEKOMME ICH SPÄTER WENIGER RENTE ODER HAT JOBPHONE ANDERE BENACHTEILIGUNGEN IN DER SOZIALVERSICHERUNG?
Nein! Durch den Einsatz staatlich geförderter, steuerfreier Leistungen verzichtest du als Mitarbeiter auf einen kleinen Teil deines Bruttolohns, um damit ausschließlich Lohnsteuern einzusparen. Das bedeutet, dass deine Rentenanteile und andere Sozialleitungen voll erhalten bleiben.



WAS PASSIERT, WENN ICH LÄNGER ALS SECHS WOCHEN KRANK BIN?
Wenn du länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist, übernimmt die Krankenkasse. Statt der Lohnfortzahlung bekommst du nun Krankengeld. Dein Smartphone oder Tablet darfst du aber wie gewohnt nutzen. Sobald du wieder gesund bist und dein Arbeitgeber dein Gehalt zahlt, wird die Förderung ganz einfach für den Zeitraum der Krankheit nachberechnet. Solltest du schwerer erkrankt sein und dein Smartphone nicht nutzen können, richten wir für den Zeitraum der Krankheit eine Ruhezeit ein, sodass weder für dich, noch für deine Firma ein Nachteil entsteht.



WAS ÄNDERT SICH ZUKÜNFTIG AUF MEINER LOHNABRECHNUNG?
Du wirst zukünftig eine Zeile mehr in deiner Lohnabrechnung finden. Konkret bedeutet das, dass unterhalb deines Bruttolohnes der sogenannte vertragliche Entgeltverzicht steht. Nutze doch einfach unseren Rechner und erfahre, wie viel du genau für dein neues Jobphone im Monat zahlst.



KANN ICH EIN GERÄTE-UPGRADE BESTELLEN?
Damit keine Wünsche offen bleiben, bieten wir immer eine Auswahl an Top-Geräten in unterschiedlichen Farbvarianten an. Auf dem neuesten Stand der Technik und absolut angesagt? Genau das Modell wirst du sicherlich bei uns finden. Such dir das Gerät aus, das dir am besten gefällt und das zu deinen Anforderungen passt. In Einzelfällen ist es in Absprache mit deinem Arbeitgeber möglich, die Auswahl individuell zu erweitern.



WAS PASSIERT BEI EINEM HANDYSCHADEN, DIEBSTAHL ODER VERLUST, WENN ICH JOBPHONE-REPAIR NUTZE?
Durch Jobphone-Repair ist dein Arbeitgeber hervorragend abgesichert! Bei einem Schaden wird dein Handy zeitnah durch einen zertifizierten Servicepartner repariert. Dein Handy wurde geklaut? Dann zeig den Diebstahl direkt bei der Polizei an! Um alles Weitere kümmern wir uns. Und das Beste: Du hast für den Schadensfall nur 50,- € Selbstbeteiligung! Grobe Fahrlässigkeit müssen wir jedoch ausschließen, ist ja klar!



KANN ICH WEITERHIN KOSTENPFLICHTIGE APPS INSTALLIEREN?
Ja, kostenpflichtige Apps kannst du in gewohntem Umfang installieren und nutzen. Wähle einfach eine alternative Zahlungsmethode aus und schon kann es losgehen! Die Zahlungsmethode „mobiles Bezahlen“ ist nicht Bestandteil deines Tarifs und bleibt daher gesperrt.



BESTEHT DIE MÖGLICHKEIT DAS SMARTPHONE ODER TABLET ZU BEHALTEN WENN ICH EIN NEUES BEKOMME?
Ja, die Möglichkeit besteht und ist ein weiterer Vorteil von Jobphone!



KANN MEIN ARBEITGEBER MEINEN EINZELVERBINDUNGSNACHWEIS EINSEHEN?

Nein, deine Privatsphäre wird selbstverständlich geschützt! Datenschutz ist wichtiger Bestandteil deines Vertrags und darüber hinaus gesetzlich vorgeschrieben. Daher darf und kann dein Arbeitgeber keinen Nachweis der Einzelverbindungen anfordern oder einsehen. Er erhält lediglich eine monatliche Rechnung vom Netzbetreiber.



MUSS ICH DAUERHAFT BEI EINEM GERÄTETYPEN BLEIBEN?
Nein! Wie bei anderen Mobilfunkverträgen auch, darfst du dir bei einer Vertrags­ver­längerung ein neues Gerät aussuchen. Du kannst dann neu entscheiden, welches Gerät in welcher Farbe aus dem jeweils gültigen Angebot für dich passt.



DARF ICH DAS GERÄT UND/ODER DIE SIMKARTE AUCH AN EIN FAMILIENMITGLIED WEITERGEBEN?
Ja, bei deinem Vertrag hast du maximale Flexibilität, was die Nutzung betrifft. Wenn du selbst dein Smartphone oder Tablet nicht nutzen möchtest, darfst du es gerne an ein Familienmitglied weitergeben. Im Rahmen des Tarifs kann dein Gerät nach Belieben genutzt werden!



KANN ICH DURCH JOBPHONE AUCH MEHRERE VERTRÄGE ÜBER MEINEN ARBEITGEBER BEZIEHEN?
Ja, das geht in Absprache mit deinem Arbeitgeber!



KANN ICH MEINE RUFNUMMER MITNEHMEN?
Ja, du kannst deine Rufnummer mitnehmen, wenn du durch einen neuen Tarif zu einem anderen Netzbetreiber wechselst. Evtl. fallen hierdurch bei deinem jetzigen Mobilfunkanbieter Kosten an, die du selbst tragen musst. Unser Tipp: Da Messenger-Dienste wie WhatsApp und Co. so beliebt sind, dass sie fast jeder auf dem Smartphone nutzt, wird deine neue Nummer automatisch an sämtliche Kontakte in deinem Smartphone übermittelt. So kannst du also Zeit und evtl. auch Geld sparen.


 


BIN ICH VOR KOSTENFALLEN BEIM MOBILFUNKANBIETER GESCHÜTZT?

Unerwartete Mehrkosten, für die du draufzahlst? Die gibt es bei deinem neuen Tarif nicht! Wir richten zu deinem Schutz diverse Kostensperren, wie beispielsweise die Drittanbietersperre, direkt beim Netzbetreiber ein. Keine versteckten Kosten, keine bösen Überraschungen! Dein Tarif beinhaltet eine 360° Europaflat, Kosten die außerhalb dieser Flat entstehen können, musst du natürlich selbst übernehmen, das ist ja klar!

 



WIE ÜBERNEHME ICH DEN VERTRAG MIT SMARTPHONE, WENN ICH DIE FIRMA VERLASSEN SOLLTE?
Wir übermitteln dir ein Vertragsübernahmeformular und sorgen für den schnellen und reibungslosen Umzug, vorausgesetzt deine Bonitätsprüfung beim Netzbetreiber war erfolgreich.



ENTSTEHEN MIR IRGENDWELCHE NACHTEILE DURCH DIE VERTRAGSÜBERNAHME BEI AUSSCHEIDEN AUS DEM UNTERNEHMEN?
Du kannst nach der Vertragsübernahme selbst entscheiden, ob du den Vertrag zum Exklusivpreis in Höhe von monatlich 38,00 Euro (zzgl. 19% MwSt.) weiterführst oder nach der Mindestvertragslaufzeit kündigst. Nach der Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren hast du sogar ein monatliches Kündigungsrecht, wenn du vorher nicht mit einem neuen Smartphone oder Tablet verlängert hast. Selbstverständlich gehört auch das wertvolle Smartphone/Tablet nach der Vertragsübernahme dir, sodass keine Nachteile entstehen.



WO FINDE ICH DEN LOGIN ODER ZUGANG FÜR DAS JOBPHONE-PORTAL MEINER FIRMA?

Wenn deine Firma bereits bei uns registriert ist, dann wende dich einfach an deine Personalabteilung bzw. einen Jobphone-Bevollmächtigten – oder du findest den Link/QR-Code im Intranet deines Unternehmens. Ansonsten kannst du Jobphone gerne bei deiner Geschäftsführung vorschlagen und wir treten mit deiner Firma in Kontakt.